Anträge
20. Dezember 2022

Schaffung einer Hinweisgeberstelle für Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt sowie deren Beteiligungsgesellschaften

Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Landeshauptstadt sowie deren Beteiligungsgesellschaften und im besten Fall auch für
außenstehenden Personen, die im Kontakt zur Stadt und ihren Gesellschaften stehen, eine
Meldeplattform zu schaffen, bei der Anliegen zu Missständen an den Dienststellen sowie in den
Gesellschaften vorgebracht werden können.

Begründung

Die EU-Whistleblower-Richtlinie und das in Vorbereitung befindliche Hinweisgeberschutzgesetz
verpflichten Unternehmen spätestens Ende 2023 zur Implementierung eines rechtssicheren
Whistleblower-Systems, wobei der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes deutlich über die
Meldetatbestände der EU-Whistleblower-Richtlinie hinausreicht.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt sowie deren
Beteiligungsgesellschaften haben von Zeit zu Zeit Anliegen und/ oder Beobachtungen von
Missständen, die sie gerne einer unabhängigen und vertrauenswürdigen Stelle mitteilen
möchten. Gleiches gilt für externe Dritte, die im Kontakt zum Stadtkonzern stehen.
Es ist erwiesen, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber eher auf externe Meldewege
verzichten, die der Organisation in der Regel größere Probleme bereiten würden, sobald es
eine sog. Hinweisgeberstelle gibt, die besonderen Kriterien genügt. Diese sollte nach unserem
Dafürhalten in einer externen Kanzlei verortet sein und einen unkomplizierten Zugang unter
dem Schutz aller Persönlichkeitsrechte ermöglichen. Eine Kanzlei bietet die nötige
Unabhängigkeit sowie das rechtliche Know-how. Die Stelle überprüft nach Eingang des
Hinweises diskret die Hintergründe sowie mögliche juristische Aspekte und leitet alle weiteren
Schritte ein.

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