Schaffung vom zusätzlichem Wohnraum II. Überblick Baurechtsreserven
Die Landeshauptstadt München wird beauftragt, zu prüfen, wie hoch das noch bestehende Potenzial für Baurechtsreserven in München ist. Das Prüfungsergebnis soll eine Aussage darüber enthalten, wie hoch die Baurechtsreserven aus bestehenden Bebauungsplänen, wie hoch die Baurechtsreserven aus den § 34 BauGB-Gebieten und wie hoch die Baurechtsreserven aus anderen noch zu überbauenden Flächen sind. Ebenfalls im Prüfauftrag enthalten ist auch die Aufforderung zur Benennung darüber, wieviel vorhandene Baurechtsreserven in der LH München bisher ausgeschöpft wurden.
Begründung
Das Potenzial zur Ausschöpfung von vorhandenen Baurechtsreserven soll dem Stadtrat exakt und detailliert dargestellt werden, damit sich daran die Wohnungsbaupolitik der Zukunft orientieren und die notwendigen und erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung des dringend benötigtem zusätzlichen Wohnraums beschließen und umsetzen kann.