Schaffung vom zusätzlichem Wohnraum VI. Vergabe an Generalbauunternehmer
Die Landeshauptstadt München prüft, ob und inwieweit es möglich ist, Bauvorhaben Ihrer städtischen Wohnungsbaugesellschaften – zur Beschleunigung der Realisierung von Wohnungsbauvorhaben – auch an Generalbauunternehmer zu vergeben.
Begründung
Jede Maßnahme, die der schnellstmöglichen Realisierung von zusätzlichem Wohnraum dienlich ist, sollte ernsthaft geprüft und – bei positivem Prüfungsergebnis – auch zügig umgesetzt werden.
Die LH München verfehlt seit Jahren die selbst gesteckten Ziele beim Wohnungsbau. Die Gründe dafür sind vielfältig. Daher sollte die Möglichkeit zur Hinzuziehung von Partnern, bei der Realisierung des dringend notwendigen zusätzlichem Wohnraums, ernsthaft geprüft werden.
Generalbauunternehmer – mit entsprechender Expertise – haben Erfahrungen in der Umsetzung schneller und kostenbewusster Wohnungsbauprojekte. Sie können einen bedeutsamen Beitrag bei der Realisierung der Wohnungsbauziele der LH München leisten und sind daher als potentieller Partner in die konkreten Wohnungsbauplanungen mit einzubeziehen.
Im Prüfungsauftrag enthalten ist auch eine Darstellung darüber, in welchen Bereichen des Wohnungsbaus die Vergabe an Generalbauunternehmer rechtlich zulässig und somit möglich ist.