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16. Mai 2024

SEM Nordost: Fragen zur eingerichteten „Ombudsstelle“

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat Mitte April 2024 eine externe „Ombudsstelle für Grundstückseigentümer*innen“ im Münchner Nordosten eingerichtet[1]. Die Kanzlei soll demnach „neutral, sachkundig sowie insbesondere vermittelnd tätig werden und einen produktiven Ablauf der Verhandlungen zwischen der Landeshauptstadt München und den Eigentümer*innen fördern.“

Mit dieser Aufgabe beauftragt wurde nach Mitteilung des Referats die Anwaltskanzlei Tandler & Partner. Aus den Reihen der von der SEM Nordost betroffenen Eigentümer ist zu vernehmen, dass dies auf deutliche Kritik stößt. Insbesondere aufgrund der langjährigen, engen Kontakte des beauftragten Rechtsanwalts zum Oberbürgermeister, seinem Amtsvorgänger und führenden Personen der Sozialdemokratie wird vor Ort massiv bezweifelt, dass die Kanzlei für die Aufgabe einer neutralen und unabhängigen Beratung und Begleitung des Verfahrens im Sinne der Eigentümer wirklich geeignet ist. Dass inzwischen offenbar ein langjähriger Stadtdirektor des Referats für Stadtplanung und Bauordnung mit demselben parteipolitischen Hintergrund für die Kanzlei tätig ist, verstärkt diesen Eindruck noch.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Halten es der Oberbürgermeister und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung für realistisch, dass von der SEM Nordost betroffene Eigentümer ihre eigenen Interessen von einer von der Landeshauptstadt München beauftragten und bezahlten Kanzlei vertreten sehen und diese als neutrale Beratungsstelle wahrnehmen?
  2. Wie viele Eigentümer haben bisher das Angebot einer Erstberatung durch die beauftragte Kanzlei in Anspruch genommen, wie viele wurden darüber hinaus weitergehend beraten? Wie viele potenziell betroffene Flächeneigentümer gibt es im Umgriff des Entwicklungsgebiets insgesamt?
  3. Verfügt die Kanzlei über einschlägige Erfahrung mit derartigen Projekten, hat sie insbesondere schon einmal eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit einer Vielzahl an Eigentümern begleitet?
  4. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der beauftragten Kanzlei? Aus welchem Grund wurde sich gerade für diese Kanzlei entschieden, hätte es Alternativen mit weniger Verflechtungen zur Stadtpolitik gegeben?
  5. Wie wird gewährleistet, dass die Kanzlei die Interessen der Eigentümer gegenüber der Landeshauptstadt München wirklich unabhängig und neutral vertritt?
  6. Bewertet das Referat für Stadtplanung und Bauordnung das Vorgehen nach jetzigem Stand als Erfolg?

 

[1] https://stadt.muenchen.de/infos/zukunftsquartier-muenchner-nordosten.html

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