Solaranlagen auch auf Baudenkmälern ermöglichen
Eine dauerhaft unabhängige Energieversorgung ist aktuell eines der wichtigsten politischen Ziele für unser Land. Ein Baustein ist der Ausbau von Sonnenenergie, den auch Ministerpräsident Markus Söder für den Freistaat Bayern angekündigt hat. Dazu können und wollen viele kleine private Bauherren ihren Beitrag leisten, indem sie Photovoltaik-Anlagen auf ihren Dächern installieren. Doch immer wieder stoßen sie dabei auf ein bürokratisches Hindernis: denkmalschutzrechtliche Vorgaben.
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (Art. 6) schreibt vor, dass eine Erlaubnis braucht, wer auf Einzeldenkmälern, im Ensemble oder sogar nur in der Nähe von Baudenkmälern eine Solaranlage errichten möchte. Dies führt in der Praxis zu langwierigen Genehmigungsprozessen und im Ergebnis zu weniger PV-Anlagen, vor allem im privaten Bereich.
Die Stadtratsfraktion CSU mit Freie Wähler beantragt heute, dass die Stadt München beim Thema Photovoltaik und Denkmalschutz großzügigere Maßstäbe findet. Die Installation von Solaranlagen muss auch auf Baudenkmälern möglich sein – immer mit der Maßgabe, dass Erscheinungsbild und Statik nicht negativ beeinträchtigt werden.