Soziale Infrastruktur Dreilingsweg
Die Vorlage zum Beschluss des KJHA am 20.9.22 wurde in den nächsten KJHA vertagt, um dringende Fragen des BA 21 abzuklären. Bisher sind keinerlei Kontaktaufnahmen von Seiten der Verwaltung (Referat für Stadtplanung und Bauordnung oder auch Bildungsreferat, Mobilitätsreferat) im Viertel erkennbar. Die Beteiligung der Bezirksausschüsse ist unabdingbar und auch so vorgeschrieben. Der vorgelegte Beschluss zeigt allerdings eine Variante auf, die niemals im BA 21 oder BA 22 vorgestellt wurde.
Deswegen fragen wir:
Wurde der Machbarkeitsstudie die ursprünglich vorgesehene Grundstückszuschnitt zugrunde gelegt?
Welches Ergebnis erbrachte die Untersuchung?
Warum wird vom Grundstückszuschnitt nunmehr mit erheblichen Auswirkungen auf die
Gestaltung der Wohnbauflächen und deren Erschließung abgewichen?
Wie viele Varianten gibt es und was unterscheidet diese Varianten? Vorgelegt wurde lediglich
die Variante 5. Eine Abwägung ist dem BA 21 unbekannt.
Warum wurden zu keinem Zeitpunkt dem BA die verschiedenen Varianten vorgestellt oder mit
diesem abgestimmt?
Außerdem fordern wir dringend:
Dem BA21 und BA22 wird zeitnah die Machbarkeitsstudie und deren Ergebnisse vorgelegt.
Der ÖPNV muss auch weiterhin durch das Planungsgebiet geführt werden können.
Der MIV muss in geeigneter Weise an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden werden.
Eine Lösung bezüglich der Straßenführung im Norden muss gefunden werden. Die
Straßenführung entlang der bestehenden Grundstücke wird abgelehnt.
Der Dreilingsweg muss den Verkehr in geeigneter Weise abführen können.
In der Variante 5 sind drei Flächen für Wohnen 1, 2 und 3 ohne nähere Differenzierung
benannt. Dies muss erläutert werden.