Anträge
18. Oktober 2024

Spenden an Träger von Kindertagesstätten

Spenden an gemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen werden in der neuen Zuschussfinanzierung/ Defizitausgleich nicht mehr als Eigenmittel wie die Einzahlungen von Nutzern/ Gebühren behandelt.

Begründung

Nach der Neufassung der Zuschussfinanzierung für Kindertageseinrichtungen werden Spendeneinnahmen der Träger wie Eigenmittel betrachtet. Das heißt, die Spenden werden für den Regelbetrieb verbraucht. Der Sinn der Spenden ist aber ein anderer. Freie, steuerlich als gemeinnützig anerkannte Träger sind auf Spenden angewiesen, um damit Betreuungsleistungen über den Regelbetrieb hinaus zu finanzieren. Sie haben in ihren Einrichtungen mehr Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf.

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