Anträge
28. März 2022

Sportförderung, Förderung von Investitionen besitzender Vereine

Die Stadt erhöht ihren Zuschuss zu Investitionen besitzender Vereine, wenn sich die tatsächlichen Baukosten gegenüber der Kostenberechnung zum Zeitpunkt der Zuschussgenehmigung um 10% oder mehr erhöht haben.

Begründung

Stadt und Freistaat unterstützen die Investitionen besitzender Vereine in München in neue Sportanlagen sowie die Sanierung bestehender Anlagen. Immer wieder kommt es vor, dass zwischen der Zuschussgenehmigung und der Schlussabrechnung mehrere Jahre vergehen. Vor allem in den letzten zwei/ drei Jahren sind die Baukosten enorm gestiegen, die dem Genehmigungsbescheid zu Grunde liegende Kostenkalkulation ist weit überholt. Ebenso kann es vorkommen, dass Unvorhergesehenes während der Bauausführung eintritt, z. B. insbesondere Baugrundrisiken.

Es ist angemessen, dass der städtische Anteil an den tatsächlichen Kosten dem Anteil an den ursprünglich kalkulierten Kosten entspricht.

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