Stadtweite Einführung eines dezentralen Fallmanagements im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM): alle Stellen bewilligen
Im Zuge der stadtweiten Einführung eines dezentralen Fallmanagements im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) wurden dem Kreisverwaltungsreferat, dem Sozialreferat, dem Kulturreferat und dem Kommunalreferat die beantragten BEM-Fallmanagerstellen im Eckdatenbeschluss vom 27.07.2022 für das Jahr 2023 abgelehnt. Die Landeshauptstadt München (LHM) wird deshalb aufgefordert, nachträglich alle beantragten BEM-Fallmanagerstellen zu genehmigen.
Begründung
Die Ablehnung von bestimmten BEM-Fallmanagerstellen ist nur schwer nachvollziehbar. Dadurch wird ein gut funktionierendes und erfolgreiches Instrument des betrieblichen Gesundheitsmanagements – das zeigen die durchgeführten Evaluationen – einem Teil der städtischen Belegschaft entzogen; ein Ungleichgewicht zwischen den Referaten ist die Folge. Darüber hinaus kann eine jetzige Einsparung bei den Fallmanager-Stellen die LHM in Zukunft teuer zu stehen kommen. Denn jedes heute durchgeführte, erfolgreiche BEM-Verfahren kann die Kosten für die Stadt zukünftig nachhaltig senken. Da es sich insgesamt nur um 3,8 Vollzeitäquivalente handelt, sollten die Stellen für die LHM auch finanzierbar sein.