Anträge
28. Oktober 2021

Städtische Grünanlagen: Radfahrverbot durchsetzen, dafür Fahrradrouten beschildern

Die Landeshauptstadt München stellt sicher, dass das Radfahrverbot in städtischen Grünanlagen laut Grünanlagensatzung auf nicht dafür vorgesehen Wegen zum Schutz von Fußgängern, Kindern und anderen Verkehrsteilnehmern verstärkt bekannt gemacht und durchgesetzt wird. Ausgenommen sein sollen Kinder analog zur allgemeinen Regelung für Gehwege. Im Gegenzug ist auf geeigneten Radfahrrouten eine Beschilderung anzubringen, die das Radfahren offiziell gestattet. Ein entsprechendes Konzept wird dem Stadtrat vorgelegt.

Begründung

Gemäß § 2 Abs. 2 ist das Radfahren außerhalb der für diese Zwecke ausgeschilderten Wege und Flächen untersagt, da Grünanlagen vor allem Erholungs- und Freizeitzwecken dienen. Leider ist zunehmend festzustellen, dass es auch auf nicht dafür vorgesehenen Wegen immer mehr zu Konflikten zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern kommt, die diese Wege unerlaubt und oftmals mit nicht angepasster Geschwindigkeit und einem entsprechend rücksichtslosen Fahrverhalten befahren. Um Klarheit und Sicherheit zu schaffen, soll verstärkt auf die Bekanntmachung und Durchsetzung des in der Grünanlagensatzung enthaltenen Radfahrverbotes hingewirkt werden und andererseits auf geeigneten Strecken explizit das Radfahren gestattet werden.

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