Städtische Personalgewinnung durch Wohnungskontingente
Die Landeshauptstadt München vereinbart mit den beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Gewofag und GWG, dass aus deren frei vermietbaren Wohnungsbestand diese erst der Landeshauptstadt München als Werkswohnungen angeboten werden. Die Vergabe erfolgt durch die Stadt. Es wird ein Leitfaden zur Vergabe dieser Wohnungen entwickelt, um auch in Mangelberufen neues Personal für den städtischen Dienst gewinnen zu können.
Begründung
Die Landeshauptstadt hat über ihre eigenen städtischen Wohnungsbaugesellschaften einen Bestand von fast 70.000 Wohnungen. Dort wird auch ein Teil der neu zu vergebenden Wohnungen als sog. Werkswohnungen für die Bediensteten vorgehalten.
Dies sind 50 % der jährlich freiwerdenden Wohnungen. Bei großen Wohnungen nur noch 45 %. Dies sind Belegungsbindungsvertragswohnungen, also Wohnungen, die aus der Sozialbindung herausfallen. Diese werden zu 25% – 27 % von städt. Beschäftigten belegt. Danach gehen diese zurück an die städt. Wohnungsbaugesellschaften, um dort in deren Regelvergabewege zu kommen.
Die Landeshauptstadt München steht im Wettbewerb um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht immer an erster Stelle in der Auswahl. Hier könnte das Angebot einer Werkswohnung einen Vorteil darstellen.
Nach den Regularien der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt und den beiden städt. Wohnungsbaugesellschaften in der Vergaberichtlinie Eigenvergabekontigen soll der Anteil maximal erhöht geregelt und durch die Stadt zugewiesen werden.
Gerade für Mangelberufe wie etwas Betreuungspersonal für Kinder, Lehrer, technische Ingenieure und Architekten ist diese ein Standortvorteil, der aus eigenen Ressourcen genutzt werden kann.