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20. Februar 2025

Statement zum Urteil des Verwaltungsgerichts zur Leitung des Kulturreferats

Der Grünen-Stadtrat Florian Roth darf zunächst nicht wie geplant neuer Kulturreferent werden: Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht München heute bekannt gegeben. Ein Mitbewerber hatte gegen die Vergabe des Postens an Roth geklagt und nun im Eilverfahren Recht bekommen. Das Gericht führt in seinem Urteil auch Argumente an, aufgrund derer die CSU/FW-Fraktion im Stadtrat gegen die Wahl von Florian Roth gestimmt hatte.

Konkret geht es darum, dass die Bewerbungskriterien für den Posten des Kulturreferenten durch die grün-rote Stadtregierung extra für Florian Roth angepasst worden waren. Da er formell nicht die notwendige Qualifikation für den hochdotierten Job mitbrachte, konstruierten Grüne und SPD für den Bewerber aus ihren eigenen Reihen ein „dienstliches Erfordernis“ zur ausnahmsweisen Zulassung. Die CSU/FW-Fraktion hatte dieses Vorgehen bereits im Verwaltungs- und Personalausschuss deutlich kritisiert und auch deshalb gegen die Wahl von Florian Roth gestimmt.

Manuel Pretzl, Fraktionsvorsitzender: „Es hat sich bewahrheitet, was wir im Stadtrat mehrfach sehr deutlich kritisiert haben: Bei der Auswahl des neuen Kulturreferenten wurde rechtlich unzulässig getrickst. Der grün-roten Stadtregierung war das Parteibuch wieder einmal wichtiger als die Qualifikation. Das rächt sich jetzt bitter. Einmal mehr mussten Juristen klarstellen: Die Stadtverwaltung ist kein grüner Selbstbedienungsladen. Florian Roth reiht sich hinter Boris Schwartz und Anna Hanusch in die Riege gescheiterter grüner Referenten ein. Den Schaden hat nun die Münchner Kultur.“

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