Anträge
4. Juli 2024

Stellen, die mehr als 12 Monate nicht besetzt werden konnten, müssen neu beschlossen werden

Ist eine bestehende oder neu geschaffene Stelle der LH München mehr als 12 Monate nicht besetzt und sind keine Bewerbungen eingegangen, die die Mindestkriterien erfüllen, entfällt diese und muss nötigenfalls durch den Stadtrat neu beschlossen werden.

Dazu ist parallel eine kurze Frist zur referatsseitigen Beantragung der Stellenbesetzung nach Stellenschaffung/-freiwerdung einzuführen, um ausrechend Zeit für die Recruitingprozesse zu gewährleisten.

Prioritär müssen die betroffenen Referate sich aber angesichts der nicht möglichen Besetzung darum bemühen, die nötigen Aufgaben durch Digitalisierung und Umschichtungen von Kapazitäten für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen.

Begründung

Der städtische Haushalt ist unter Druck, daher müssen mögliche Einsparpotentiale konsequent genutzt werden. Dauerhaft nicht zu besetzende Stellen binden finanzielle Ressourcen im kommunalen Haushalt, da Mittel vorgehalten werden müssen, und wertvolle Arbeitszeit in der Verwaltung.

Die derzeitigen Regelungen zum Einzug von Stellen bei Nichtbesetzung greifen nur, wenn kein Besetzungsverfahren läuft. Heute haben Referate nach Finanzierungsbeschluss 12 Monate Zeit um die Schaffung einer Stelle zu beantragen. Nach Beendigung der Stellenschaffung nochmalig 12 Monate um ein Besetzungsverfahren einzuleiten. Das Besetzungsverfahren hat bzgl. des Einzugs einer Stelle aufschiebenden Charakter.

Beschlossene/finanzierte Stellen, zu denen über ein Jahr nach Stellenschaffung noch keine qualifizierte Bewerbung vorliegt, sollten daher eingezogen werden und nötigenfalls durch den Stadtrat neu beschlossen werden.

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