„Strafzettel“ auch für überlange öffentliche Baustellen ausstellen
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, eine Regelung zu überlangen Baustellen auch für Baustellen der Landeshauptstadt München und der städtischen Gesellschaften in die Sondernutzungsrichtlinien aufzunehmen. Die hierdurch möglichen „Strafzettel“ für übermäßige Nutzung des öffentlichen Raums sind von den zuständigen Stellen (Baureferat, Mobilitätsreferat, Stadtwerke München, Münchner Stadtentwässerung, etc.) zu bezahlen und die Mittel zur Schuldentilgung zu verwenden.
Begründung
Der Oberbürgermeister hat öffentlich überfällige Anreize zur schnelleren Baustellenabwicklung ins Spiel gebracht[1], die allerdings nicht für öffentliche Baustellen gelten sollen. Da auch Baustellen im öffentlichen Auftrag den Verkehr und die Lebensqualität der Münchnerinnen und Münchner beeinträchtigen sind unserer Ansicht nach auch hier Anreize zur termingerechten Fertigstellung dringend nötig. Als Negativbeispiele sind hier beispielsweise die Ludwigsbrücke oder der Altstadttunnel zu nennen.
[1] https://www.merkur.de/lokales/muenchen/baustellen-muenchen-ob-reiter-plant-strafgebuehr-fuer-dauer-93278786.html, zuletzt aufgerufen am 05.09.2024