Anträge
4. November 2022

Strompreisbremse für München

Die Stadtwerke München GmbH (SWM) wird aufgefordert, sämtliche Gewinne, die durch den Streckbetrieb von Isar 2 bis zum 15. April 2023 und ggf. darüber hinaus entstehen, zur Deckelung bzw. Subventionierung des Strompreises der Münchner SWM-Kundinnen und Kunden zu verwenden.

Begründung

Nachdem im Oktober die Entscheidung der Bundesregierung über den Weiterbetrieb der drei Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim und Emsland bis zum 15. April 2023 fiel, ist zu klären, mit welchen Gewinnen für den Weiterbetrieb von Isar 2 zu rechnen ist und wie diese vollumfänglich auf die Stromkunden umgelegt werden. Eine Entlastung dieser ist von größter Bedeutung, da nach Pressemitteilung und AZ-Berichten vom 03.11.2022 die Stadtwerke die Preise für ihre Endkunden ab Januar 2023 empfindlich erhöhen werden. Von einer Verdopplung der Strompreise ist die Rede.

Zur Erinnerung:
Am 03. August 2022 schrieb der Münchner Merkur unter Bezugnahme auf einen Artikel in der ZEIT, dass unter renommierten Energieökonomen die Meinung vorherrscht, ein Streck- bzw. Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Isar 2 bis Mai 2023 könne zu Gewinnen von 1,85 bis zu 2 Milliarden Euro führen. Davon entfielen 25 % auf die Stadtwerke München GmbH als Anteilseignerin am Kraftwerk. Immerhin noch ca. 500 Millionen Euro.

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