Anträge
6. Dezember 2022

Teilhabe durch Blindenschrift

Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, Ausweisdokumente und Bescheinigungen,
die im eigenen Wirkungskreis ausgegeben werden, entsprechend mit Brailleschrift zu ergänzen.

Begründung

Die Landeshauptstadt hat sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in
München verpflichtet.
Ausweisdokumente wie zum Beispiel Büchereiausweis, München Pass, Zeitkarten für den
ÖPNV, etc. gehören auch zum Alltag von sehbehinderten Menschen. Damit Ausweisdokumente
auch von Bürgerinnen und Bürgern mit Seheinschränkungen unkompliziert und fehlerfrei
genutzt werden können, benötigen diese eine Ergänzung durch Brailleschrift.
Seit September 2021 können für in der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen Braille-Aufkleber
mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf der Rückseite des Personalausweises oder der
eID-Karte aufgebracht werden, um den Betroffenen die Unterscheidung von anderen Karten im
Scheckkartenformat zu erleichtern.

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