Tragfähige Lösung für Anwohner, Gastronomie und feiernde Menschen im Umfeld des Univiertels finden!
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Situation im Umfeld des Univiertel schnellstmöglich so zu beruhigen, dass die Rechte der Anwohnerinnen und Anwohner, zumindest in den Nachtstunden nach Schließung der Außengastronomie, gewahrt werden. Der Verkauf von Alkohol „to go“ muss in diesem Umfeld ab 22:00 Uhr untersagt werden. Entsprechende Kontrollen sind in Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden abzustimmen und umgehend durchzuführen.
Begründung
Immer häufiger gibt es Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern im Univiertel über nächtliche Lärmbelästigungen nach 22:00 Uhr, die Vermüllung der Straßen, der Grünstreifen und der MVG-Haltestellen, die Verschmutzung bzw. Beschädigung von Fahrzeugen durch feiernde Menschen, und das Hinterlassen ihrer Notdurft. Auch von der Etablierung einer Auto-Poser-Szene wurde berichtet. Selbst nach Schließung der Außengastronomie und der Schanigärten verweilen viele Feierfreudige in den Straßen und konsumieren den in den sog. „Spätis“ gekauften Alkohol bis in die frühen Morgenstunden. Durch die Ansammlung vieler Menschen in ausgelassener Stimmung entsteht ein unerträglicher Lärmpegel. Während man mit dem Argument der Lärmverhinderung die „normale“ Gastronomie zwingt, die Außengastronomie und/oder die Schanigärten um 23:00 Uhr zu schließen, wird den sog. „Spätis“ durch eine gewerbliche Doppelanmeldung (Kiosk und erlaubnisfreie Gaststätte) der Verkauf von Alkohol in Flaschen auch nach 22:00 Uhr ermöglicht. Dies führt zu einem weiteren Verweilen vor Ort. Den Anwohnern ist eigentlich bereits nach 22:00 Uhr ein solcher Lärm „in keiner Weise zumutbar“. Daher ist die Landeshauptstadt München verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Lärmproblem in der Maxvorstadt in den Griff zu bekommen, und umgehend eine tragfähige Lösung für alle zu finden. In den betroffenen Gebieten sollen der Nachtbürgermeister und AKiM das Gespräch mit den Menschen suchen. Zudem soll die rechtliche Situation bzgl. Gastronomie und „Spätis“ sowie deren Rechte und Pflichten klar geregelt und kontrolliert werden.