Umgang mit Zahlungsausfällen bei städtischen Kita-Gebühren?
Es kommt in Einzelfällen bei frei-gemeinnützigen KITA-Trägern zu Zahlungsausfällen bei den KITA-Gebühren. Dies bedeutet, dass dadurch ein Fehlbetrag entsteht, den die Träger entweder anderweitig kompensieren müssen, so sie es können, oder Verlust machen. Unklar ist, was seitens der Landeshauptstadt München passiert, wenn KITA-Gebühren nicht in voller Höhe oder überhaupt entrichtet werden.
Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:
- Wie geht die Landeshauptstadt mit der Situation nicht bezahlter KITA-Gebühren um?
- Welchem Budget werden solche Ausfälle seitens der Stadtkämmerei zugerrechnet und wie wird das verbucht?