Anträge
15. November 2024

„Umsetzung des Grünzug-M“ im Bereich Weinschenkstraße

Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, die planungsrechtliche Sicherung und Umsetzung des Grünzug-M im Bereich der Weinschenkstraße als öffentliche Fuß- und Radewegeverbindung weiterhin – unabhängig von der Eigentumssituation – zu betreiben.

Begründung

Mit Aufstellungsbeschluss vom 08.03.2023 (Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung) wurde die Landeshauptstadt München u.a. verpflichtet, als Teil des „Ausbauprogramms Grünzüge“ den Erhalt und die Entwicklung des Grünzug-M als Grünfläche mit extensiver Freizeit- und Erholungsnutzung zu sichern und umzusetzen.

Mit Sitzungsvorlage Nr.20-26/ V 13552 wurde dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung in der Sitzung vom 06.11.2024 ein Entwurf zum Beschluss u.a. zur Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt, der im Ausschuss auch so beschlossen wurde.

In der Beschlussvorlage führt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung u.a. aus, dass eine qualitätsvolle Gestaltung des Grünzuges bzw. die Umsetzung des Grünzug-M als öffentliche Grünfläche mit Wegeverbindungen entsprechend dem „Ausbauprogramm Grünzüge“ und damit verbunden, die Sicherung von übergeordneten Grün- und Wegeverbindungen Ost-West-Richtung, ohne zusätzlichen Flächenerwerb vorerst nicht möglich sei.

Dem ist zu widersprechen und diese Aussage steht auch im Widerspruch zum Aufstellungsbeschluss und den im Stadtrat beschlossenen Zielen.

Es besteht weiterhin die Notwendigkeit und Verpflichtung zur Umsetzung der Ziele des erfolgten Aufstellungsbeschlusses – siehe oben-.

Die angeblich bestehende Verkaufsverweigerung von Grundstückseigentümern steht dem nicht entgegen. Es besteht zum einen die Möglichkeit der Einräumung eines dinglichen Wege- und Durchfahrtsrechtes auf den Privatflächen zum anderen besteht auch die Möglichkeit zur Umsetzung der öffentlichen Fuß- und Radewegverbindungen nördlich der Flurstücke 175/0, 175/1 und 237/0.

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