Unterstützung des ambulanten Straßenhandels
Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten, die Sondernutzungsgebühren für den ambulanten Straßenhandel (Obst, Gemüse, Blumen) für das Jahr 2022 deutlich zu reduzieren.
Begründung
Das Bild, insbesondere der Münchner Innenstadt, ist geprägt durch „ambulante“ Obst-, Gemüse- und Blumenstände, die von Münchnerinnen und Münchnern wie auch von Touristinnen und Touristen gleichermaßen gut angenommen werden. In den Stadtvierteln ergänzen sie das Angebot des stationären Handels.
Aufgrund der bereits fast zwei Jahre andauernden Pandemielage sind auch die Händlerinnen und Händler in Mitleidenschaft gezogen worden. Einnahmeausfälle sind spürbar, vor allem in der Fußgängerzone der Innenstadt. Das Fehlen der Kundenfrequenz durch Lockdown Maßnahmen war und ist dort besonders deutlich. Finanzielle Nöte und Existenzängste sind die Folge. Die Landeshauptstadt München hat es nun in der Hand, die Betroffenen zumindest ein Stück weit zu unterstützen, indem die Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2022 soweit wie möglich reduziert oder ggf. erlassen werden.