Unterstützung für den „ambulanten“ Straßenhandel – Aussetzung der Sondernutzungsgebühren in 2022 fortsetzen!
Sondernutzungsgebühren werden in der Regel fällig, wenn Gewerbetreibende und Unternehmen öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen. In den Stadtvierteln ergänzen die „ambulanten“ Obst-, Gemüse- und Blumenstände das Angebot des stationären Handels und sie prägen das Bild der Münchner Innenstadt. Die Stände werden von Münchnerinnen und Münchnern wie auch von Touristinnen und Touristen gleichermaßen gut angenommen.
Betreiber von „ambulanten“ Obst,- Gemüse- und Blumenständen, die wegen der Corona-Krise teils starke finanzielle Schäden verzeichnen, sollen nicht zusätzlich belastet werden: Wir beantragen daher die ambulanten Händler weiterhin von der Sondernutzungsgebühr freizustellen.