Pressemitteilungen
18. Februar 2022

Unterstützung für den „ambulanten“ Straßenhandel – Aussetzung der Sondernutzungsgebühren in 2022 fortsetzen!

Sondernutzungsgebühren werden in der Regel fällig, wenn Gewerbetreibende und Unternehmen öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen. In den Stadtvierteln ergänzen die „ambulanten“ Obst-, Gemüse- und Blumenstände das Angebot des stationären Handels und sie prägen das Bild der Münchner Innenstadt. Die Stände werden von Münchnerinnen und Münchnern wie auch von Touristinnen und Touristen gleichermaßen gut angenommen.

Betreiber von „ambulanten“ Obst,- Gemüse- und Blumenständen, die wegen der Corona-Krise teils starke finanzielle Schäden verzeichnen, sollen nicht zusätzlich belastet werden: Wir beantragen daher die ambulanten Händler weiterhin von der Sondernutzungsgebühr freizustellen.

Manuel Pretzl, Fraktionsvorsitzender: „Das Fehlen der Kundenfrequenz durch weiterhin geltende beschränkende Maßnahmen, war und ist bei den Betreibern des ambulanten Straßenhandels besonders deutlich. Finanzielle Nöte und Existenzängste sind die Folge. Die Besucherfrequenz in der Fußgängerzone ist noch lange nicht wieder auf dem Niveau vor der Pandemie. Die Landeshauptstadt München hat es nun in der Hand, die Betroffenen weiterhin ein Stück weit, durch die Aufhebung der Sondernutzungsgebühren, zu unterstützen.“

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