Anträge
17. Juli 2025

Unterstützung für gehörlose Münchnerinnen und Münchner beim Verfahren zum Einbau von Videogegensprechanlagen in Wohnungen

Die Landeshauptstadt München prüft, wie sie gehörlose Menschen in München bei der
Beantragung, im Verfahren sowie bei der unbürokratischen Beantragung von Finanzmitteln für
den Einbau von Videogegensprechanlagen unterstützen kann.

 

Begründung

Die Landeshauptstadt München hat sich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
verschrieben. Den Oberbürgermeister erreichte unlängst ein Schreiben von gehörlosen
Bewohnerinnen und Bewohnern der „Alten Heimat“, welche sich dafür einsetzen, dass eine
Lösung dafür gefunden wird, dass zumindest bei den München Wohnen in Zukunft für alle
Neubauten, die technischen Voraussetzungen und der Einbau von Videogegensprechanlagen
auch im Bereich der Kostenkalkulation vorab einbezogen werden.

Die Mieter schildern die außergewöhnliche Lebenslage in diesem Schreiben:
„Während es für hörende Mieter*innen selbstverständlich ist, dass nachgefragt werden kann,
wer bei ihnen klingelt, ist es für uns Menschen ohne Gehör jedes Mal ein Gefühl der Unsicherheit, wenn die Tür ohne die Möglichkeit der Nachfrage geöffnet werden muss. Ebenso finden
wir es unzumutbar, dass für dieses kleine Stück Sicherheit, welches für die meisten Menschen
selbstverständlich ist, jedes Mal ein größerer bürokratischer Akt auf sich genommen werden
und de facto um Geld gebettelt werden muss, um diese Forderung umzusetzen. Aus diesem
Grund fordern wir, dass von Seiten von „Münchner Wohnen“ und der Stadt eine klare
Regelung zu diesem Thema getroffen wird und die Finanzierung solcher Nachrüstungen,
niederschwellig und transparent ermöglicht wird. Gerade in einer sozialen Siedlung, wie der
„Alte Heimat“, mit einer Stiftungssatzung, die besagt, dass Menschen mit Behinderung hier
CSU-FW-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fw-fraktion@muenchen.de
Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
bevorzugt wohnen können, sollten auch die Wohnungen für deren Bedürfnisse ausgestattet
sein.“

Nicht nur im Fall der Stiftung „Alte Heimat“ oder der eigenen Wohnungsbaugesellschaft
„München Wohnen“ stoßen gehörlose Menschen auf bürokratische Hindernisse, welche ihnen
die Ausstattung ihrer Wohnungen mit technischen Hilfsmitteln erschweren. Hier soll die
Stadtverwaltung dies Menschen unterstützen und helfen, Hindernisse abzubauen oder zu
beseitigen.

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