Untervermietung von öffentlich gefördertem Wohnraum in München
Im Rahmen der gesetzlich geregelten Vorgaben des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (BayWoBindG) unterliegt die vollständige Untervermietung von öffentlich gefördertem Wohnraum in Bayern strengen Bestimmungen. Diese Regelungen sind von erheblicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass geförderter Wohnraum ausschließlich an berechtigte Personen überlassen wird. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Einhaltung der Richtlinien sicherzustellen und zu überprüfen.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister:
- Welche spezifischen Maßnahmen und Kontrollmechanismen gibt es, um das grundsätzliche Verbot der Untervermietung von gefördertem Wohnraum zu überwachen?
- Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen des BayWoBindG konsequent eingehalten werden?
- Wie viele Anträge zur Untervermietung von gefördertem Wohnraum wurden in den vergangenen Jahren beim Amt für Wohnen und Migration eingereicht und mit welchen Ergebnissen beschieden? Welche Tendenzen lassen sich aus den Daten ableiten, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Zunahme der Anträge, die auf ein wachsendes Interesse oder auf Unkenntnis der bestehenden Regelungen hindeuten könnten?
- Wie viele Anzeigen erreicht die Online-Meldeplattform des Sozialreferates, dass in einer geförderten Wohnung eine unrechte Untervermietung vorliegen könnte?
- Welche Maßnahmen folgen bei unrechter Untervermietung?
- Aus welchem Grund wird in den Informationsmaterialien der Stadt München, nicht umfassender auf das grundsätzliche Verbot der Untervermietung sowie auf die relevanten Vorgaben des BayWoBindG hingewiesen? Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Mieterinnen und Mietern nötige Informationen über ihre Rechte und Pflichten im Kontext der Untervermietung zu gewährleisten?