Vergabe des Königsplatzes für Veranstaltungen
Für die Vergabe des Königsplatzes für Veranstaltungen werden neue Kriterien und ein geändertes Vergabeverfahren umgesetzt und dem Stadtrat vorgelegt.
Dabei sind folgende Kriterien/Ideen zu berücksichtigen:
- Für reine Konzertveranstaltungen werden zukünftig vier Wochenenden mit einem Spielzeitraum von Donnerstag bis Sonntag vergeben.
- An den jeweiligen Wochenenden können bis zu drei Konzerte in dem Zeitraum durchgeführt werden.
- Veranstalter können sich auch auf einen Tag bewerben, die Vergabe erfolgt nach Termin und nicht nach Wochenende.
- Bei der Reservierung fällt eine Gebühr in Höhe von 1.000 Euro an. Bei fester Buchung des Termines wird diese Gebühr mit der Miete verrechnet.
- Wenn der Termin drei Monate nach Reservierung nicht fest gebucht wird, verfällt die Reservierung. Der Termin wird dann allen interessierten Veranstaltern wieder zur Verfügung gestellt.
- Für die Vergabe des Platzes wird nicht nur der zeitliche Eingang der Bewerbung herangezogen, sondern auch die Realisierbarkeit der Veranstaltung und die Befähigung des Veranstalters geprüft. Den in München ansässigen Veranstaltern wird bei Erfüllung der formalen Kriterien Vorrang gegeben.
- Die Vergabe des Platzes darf nur an Veranstalter gehen, die mindestens mit 10.000 Besuchern rechnen.
- Von einer reinen Auslosung der Termine wird abgesehen.
- Zusätzlich wird beantragt zu prüfen, ob die Grünfläche hinter der Glypothek an festgelegten Tagen für Konzerte zur Verfügung gestellt werden kann.
Begründung
In den vergangenen Jahren erfolgte die Beantragung für die Königsplatz Termine nach Vorgabe der derzeit gültigen Richtlinien. Die Veranstalter mussten sich ab dem 01.01.; 00.00 Uhr des vorangehenden Jahres auf die vom KVR zur Verfügung gestellten Termine festlegen und mit Angabe des Künstlers bewerben. Die Vergabe der Termine erfolgte in der Vergangenheit nach zeitlichem Eingang der Bewerbungen für die Termine auf dem Königsplatz. Bei gleichzeitigem Eingang am selben Tag wurde ein Losverfahren durchgeführt.
Das Verfahren führte dazu, dass keine qualitativen Kriterien geprüft wurden und der Königsplatz somit auch für Veranstaltungen geblockt wurde, die nicht durchgeführt oder für den Ort unterdimensioniert waren. Bei den raren Flächen für Open-Air-Veranstaltungen in München stellt das eine Fehlallokation dar, die es zu beseitigen gilt.
Pro Jahr kann der Königsplatz aktuell an drei Wochenenden zwischen Freitag und Sonntag mit zwei Konzerten an den vom KVR vorgegebenen Terminen bespielt werden. Weitere mögliche Wochenenden werden durch verschiedene, feststehende Veranstaltungen wie dem Oben Ohne-Festival, Open-Air-Kino, etc. belegt und können für Konzertveranstaltungen nicht genutzt werden.
Um die Möglichkeiten der kulturellen Bespielung des Königsplatzes ein wenig zu erhöhen, zugleich jedoch die Anwohner nicht zu überfordern, scheint eine kleine Ausweitung von drei auf vier Wochenenden im Jahr vertretbar. Gleichzeitig ist eine attraktive Bespielung des Königsplatzes mit hohen Produktionskosten verbunden, weshalb die Ausweitung von zwei auf drei mögliche Konzerte pro Wochenende vorgeschlagen wird. Ein gemeinsames Setting bei diesen Konzerten soll sich auch in den Ticketpreisen niederschlagen.
Da der Königsplatz aktuell einer der wenigen Open-Air-Flächen in München mit einer Kapazität von über 20.000 Besuchern ist, durch die aktuellen Vergabekriterien in den vergangenen Jahren die Bespielung jedoch oft nicht umgesetzt wurde, ist eine Änderung der Kriterien der Vergaberichtlinien notwendig.