Vermeidung von Verkehr: temporäre Einbahnstraßenregelung in der Prälat-Zistl-Straße erst ab der Tiefgarageneinfahrt Schrannenhalle
Der Oberbürgermeister wird gebeten die Verwaltung anzuweisen, die aufgrund der Baustelle des Stadtmuseums voraussichtlich bis März 2026 geltende Einbahnstraßenregelung in der Prälat-Zistl-Straße erst ab der Tiefgargeneinfahrt Schrannenhalle auszuweisen.
Begründung
Die Tiefgarage Schrannenhalle ist ein stark frequentiertes Parkhaus in der Innenstadt und auch seit Einrichtung der temporären Einbahnstraßenregelung oft ausgebucht. Allerdings müssen die Nutzer nun über den Oberanger und das Rosental (Viktualienmarkt) einen langen Umweg in einem verkehrlich ohnehin belasteten Gebiet fahren. Durch die Verkürzung der Einbahnstraßenregelung um nur ca. 100 Meter ließe sich dies vermeiden und der verkehrliche Nutzen für die Baustelle Stadtmuseum bliebe trotzdem erhalten.