Versagen bei schulaufsichtlicher Prüfung eines Schulpavillons an der Knappertsbuschstraße?
Auf eine Anfrage hin an die Regierung von Oberbayern betreffend des Pavillonbaus an der Knappersbuschstraße 43 mit weiterem Standort an der Ruth-Drexel-Straße 27 wurde von der Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass im Rahmen der schulaufsichtlichen Prüfung wesentliche Punkte zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens aus Sicht der Regierung seitens der Landeshauptstadt München nicht hinreichend dargelegt worden seien.
Demnach seien insbesondere Fragen zur belastbaren Bedarfsbegründung, zur konkreten Raumaufstellung, zu vorgetragenen Vorhalte- und Pufferflächen sowie zur Sportflächen-versorgung und organisatorischen Umsetzung unbeantwortet geblieben. Zudem sei das Vorhaben seitens des Referats aus dem Mehrjahresinvestitionsprogramm genommen worden, womit die Grundlage für ein schulaufsichtliches Genehmigungsverfahren und ein mögliches Förderverfahren entfallen sei.
Aus dieser Antwort der Regierung von Oberbayern ergeben sich folgende Fragen an den Herrn Oberbürgermeister:
- Aus welchen Gründen wurden die von der Regierung von Oberbayern benannten offenen Punkte, insbesondere zur Raumaufstellung, zur Bedarfsbegründung und zur Sportflächenversorgung nicht vollständig bzw. nicht in der geforderten Form beantwortet?
- Warum wurde ein angebotener fachlicher Austausch zwischen dem Referat für Bildung und Sport mit der Regierung von Oberbayern zur Klärung der offenen schulaufsichtlichen Fragen nicht genutzt?
- Wie bewertet die Landeshauptstadt München die Tatsache, dass durch die Einstellung des Verfahrens die Grundlage für eine schulaufsichtliche Genehmigung und damit auch für eine mögliche staatliche Förderung entfallen ist?
- Beabsichtigt die Landeshauptstadt München, das Vorhaben in überarbeiteter Form erneut zur schulaufsichtlichen Genehmigung einzureichen? Wenn ja, mit welchem Zeitplan und mit welchen inhaltlichen Anpassungen?