Versammlungsstätten in Schulgebäuden
Die Stadtverwaltung stellt dem Stadtrat dar, wie viele Versammlungsstätten in städtischen Schulgebäuden auch für eine außerschulische Nutzung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus soll stadteilbezogen auch über die Verteilung in der Fläche und die jeweiligen Kapazitäten der Räumlichkeiten berichtet werden.
Begründung
Im Sachstandbericht zum städtischen Schulbauprogramm wurde vom Referat für Bildung und Sport beantragt, die Errichtung von Versammlungsstätten in Schulgebäuden, welche auch für eine außerschulischen Nutzung zur Verfügung stehen, zu reduzieren. Künftig sollen solche Räumlichkeiten für mehrere Schulen der verschiedensten Schulformen an nur einem Standort gebaut werden. Neben der Gefahr, dass eine zentrale Versammlungsstätte bereits bei der schulischen Nutzung zu internen Konflikten führt, muss auch für den Bereich der Nutzung durch Dritte (z.B. Bürgerversammlungen, Vereins-, Sport- und Kulturveranstaltungen etc.) ein flächendeckendes Angebot sichergestellt werden. Um dies beurteilen zu können, benötigt der Stadtrat einen Überblick über die vorhanden und geplanten Versammlungsstätten, sowohl im Hinblick auf die Verteilung in der Fläche als auch ihre Kapazitäten.