Verschärftes Vorgehen gegen Urinieren in der Öffentlichkeit
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Kommunalen Außendienst (KAD) gezielt und regelmäßig in den besonders betroffenen Bereichen der Münchner Innenstadt einzusetzen, um gegen das zunehmende Urinieren in der Öffentlichkeit vorzugehen. Ziel ist eine konsequente Kontrolle und Ahndung entsprechender Ordnungswidrigkeiten, auch im Sinne einer Null-Toleranz-Strategie gegenüber Verwahrlosung im öffentlichen Raum. Dabei sollen Verstöße mit Bußgeldern in empfindlicher Höhe geahndet werden.
Begründung
Der Zustand in der Innenstadt, gerade in der Nähe des Hauptbahnhofs aber auch in anderen Bereichen wie im Tal, ist zunehmend problematisch. Immer häufiger urinieren Personen – darunter Gäste des Nachtlebens ebenso wie Obdachlose und Bettler – in Hauseinfahrten, an Hausecken, Wänden und in Parks. Dieses Verhalten stellt nicht nur ein hygienisches Problem dar, sondern wird auch zunehmend zu einer gesellschaftlichen Zerreißprobe. Die Landeshauptstadt München muss hier entschieden gegensteuern, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu erhalten. Dafür ist eine konsequente Überwachung durch den KAD unerlässlich, um solchen Verhaltensmustern entgegenzutreten. Eine Ahndung mit Bußgeldern in spürbarer Höhe ist dabei ein wesentliches Element der Abschreckung und Verhaltenslenkung.