Versiegelungsgrad
Die Versiegelung des Stadtgebietes wird immer wieder thematisiert. Leider ist oft die Definition
der thematisierten Werte unklar.
Deshalb frage ich den Oberbürgermeister:
1. Von welchem Versiegelungsgrad des Münchner Stadtgebietes geht die Verwaltung aus?
2. Wie ist dieser „Versiegelungsgrad“ definiert?
3. Ist es tatsächlich die faktische Versiegelung?
4. Oder lautet die Definition Besiedelung und werden somit Grundstücke mit Bebauung in
ihrer ganzen Fläche der Versiegelung zugerechnet? Werden auch Sportanlagen der
Versiegelung zugerechnet?
5. Wenn 4 zutrifft, welcher Versiegelungsgrad ergibt sich für München, wenn nur die
wirklich versiegelten, also bebauten oder unterbauten Flächen berücksichtigt werden?
6. Wäre es nicht sinnvoller die tatsächliche Versiegelung (gem. Punkt 5) pro Kopf als
Kenngröße und Vergleich zu anderen Städten heranzuziehen und nicht die aufgrund des
geringen Stadtgebietes von München irreführende Zahl der versiegelten Flächen in
Relation zum Stadtgebiet?