Anträge
12. Februar 2026

Verzicht auf Tarifsteigerung bei Aufwandspauschale des ehrenamtlichen Stadtrats

  1. Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder verzichten bei der Entschädigung ihrer Stadtratstätigkeit einmalig auf die nächste, gemäß der städtischen Hauptsatzung, anstehende betragliche Anpassung (Dynamisierung) der Beamtenbesoldung durch den Gesetzgeber.
  2. Die eingesparten Mittel fließen in den allgemeinen Haushalt des Direktoriums zur Entlastung der laufenden Ausgaben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Umsetzung administrativ sicherzustellen und in geeigneter Form öffentlich zu kommunizieren.

Begründung

Die Landeshauptstadt München steht angesichts der aktuellen Haushaltslage vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die Ausgaben in nahezu allen Bereichen steigen deutlich an. Besonders spürbar sind die Kostensteigerungen in den Bereichen Soziales, Kinderbetreuung, Wohnen sowie Energie. Die Verwaltung hat bereits umfassende Maßnahmen zur Ausgabendisziplin angekündigt. Dennoch wird deutlich, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Handlungsfähigkeit der Stadt langfristig zu sichern. Mit einem einmaligen Verzicht auf die eigene Tariferhöhung, die über mehrere Jahre wirkt, setzt der Stadtrat ein starkes und vernünftiges Signal der Solidarität mit der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern, die gleichermaßen von Sparmaßnahmen betroffen sind. Dieser freiwillige Schritt unterstreicht den Willen des Stadtrats, mit gutem Beispiel voranzugehen und Verantwortung für die Haushaltskonsolidierung zu übernehmen. Das eingesparte Volumen mag in absoluten Zahlen begrenzt sein, doch der politische und gesellschaftliche Wert dieser Geste ist erheblich.

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