Anträge
21. Januar 2025

Wärmepumpen nicht verhindern – Beratung der Stadtverwaltung einführen

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München wird aufgefordert, für Bauherren und ausführende Firmen eine Beratung zur Errichtung und Aufstellung von Wärmepumpen im Wohnhausbereich einzurichten.

 

Begründung

Der Einbau von Wärmepumpen unterliegt starken Regulierungen und muss auf vielfältige Sachverhalte Rücksicht nehmen, wie z.B. Lärmemissionen.

Es gibt hierzu auch viele anhängige Klageverfahren. In einigen Bereichen werden die technischen Anlagen schon auf Dachflächen verlegt, zum Leidwesen der Nachbarschaft.
Die Unsicherheit ist hier gerade bei privaten und kleineren Bauherren sehr groß. Daher sollte im Vorhinein eine unabhängige Beratung stattfinden, wo und wie technische Anlagen situiert werden können.

Die Beratung soll eben nicht im Referat für Klima- und Umweltschutz stattfinden, sondern soll im Zusammenhang mit der Baugenehmigungsbehörde im Referat für Stadtplanung und Bauordnung angesiedelt sein.

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