Was lange währt, wird endlich…?
Am 29. Juli 2024 habe ich eine Anfrage gestellt mit dem Betreff „Auschreibungen/ Vergaben im Ganztag“. Die Frist zur Beantwortung dieser anfrage laut Geschäftsordnung ist am 9. September 2024 abgelaufen. Mit Datum vom 17. Februar 2025 – also fünf Monate nach Ablauf dieser Frist – hat das Referat für Bildung und Sport um Verlängerung der Frist angefragt.
Dazu bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen; wäre schön, wenn einigermaßen fristgerecht beantwortet:
- Was gestaltet die Beantwortung meiner Anfrage so aufwendig, dass bis zur wahrscheinlichen Beantwortung mehr als acht Monate vergehen?
- Wie kontrolliert das Referat für Bildung und Sport die Einhaltung der Fristen laut Geschäftsordnung des Münchner Stadtrates zur Bearbeitung von Anfragen und Anträgen?
- Wie kontrolliert das Direktorium die Einhaltung der Fristen laut Geschäftsordnung des Münchner Stadtrates zur Bearbeitung von Anfragen und Anträgen?
- Darf man die Hoffnung behalten, dass die Stadtverwaltung die eine oder Anfrage auch als Hinweis auf Möglichkeiten zum Abbau von Bürokratie versteht?