Anfragen
2. September 2024

Welche Mitspracherechte haben Vertreter des Radentscheids München und wie sind diese demokratisch legitimiert?

Es wird bei verschiedensten städtischen Vorhaben und Planungen immer wieder betont, dass diese mit den Vertretern des Radentscheids abgestimmt wurden. Dies betrifft Projekte, die im Rahmen des Radentscheids vom Münchner Stadtrat übernommen wurden, aber mittlerweile auch davon unabhängige Projekte wie die Augustenstraße[1]. Vertreter des Radentscheids sitzen somit scheinbar in Gremien, die selbst gewählten und damit legitimierten Vertretern der Bürgerschaft, nämlich den Stadträten, vorenthalten sind und erhalten daher einen auch gegenüber anderen Interessensvertretungen privilegierten Einfluss auf Planungen und Entscheidungen der Stadtverwaltung.

 

Das Bürgerbegehren „Radentscheid“ haben insgesamt ca. 90.000 Menschen unterschrieben. Bei der Prüfung durch das KVR, ob das nötige Quorum (33.317 Unterschriften) erreicht wurde, wurden 33.317 gültige Unterschriften nach Überprüfung von 38.555 Unterschriften auf 8.759 Unterschriftenlisten erreicht. Der Anteil ungültiger Unterschriften in der überprüften Stichprobe betrug also bis zu 14 %[2].

 

Beim Bürgerbegehren „Altstadt-Radlring,“ wurden ca. 70.000 Unterstützerunterschriften vorgelegt. Bei der Prüfung durch das KVR, ob das nötige Quorum (33.298 Unterschriften) erreicht wurde, wurden 33.298 gültige Unterschriften nach Überprüfung von 38.187 Unterschriften auf 8.616 Unterschriftenlisten erreicht. Der Anteil ungültiger Unterschriften in der überprüften Stichprobe betrug also bis zu 13 %[3].

Wir können also davon ausgehen, dass im einen Fall ca. 77.000 Menschen gültig unterschrieben haben und im anderen Fall ca. 61.000. In Summe also ca. 138.000 Unterschriften. Allerdings können wir auch davon ausgehen, dass die meisten Menschen beide Begehren unterschrieben haben und daher wahrscheinlich nur 80.000 – 100.000 Menschen die Begehren unterstützt haben. Bei jeweils ca. 1.100.000 stimmberechtigen Personen von insgesamt 1.6 Mio. Bewohnern Münchens sind das gerade mal 7 – 9% der Wahlberechtigten.

Allein der im Vergleich zu den Wahlberechtigten kleine Anteil an eingegangen Unterstützerunterschriften von 7 – 9% rechtfertigt eine Sonderstellung der Vertreter des Radentscheids unserer Ansicht nach also nicht.

Daher fragen wir den Herrn Oberbürgermeister:

  1. In welchen Gremien oder Abstimmungsrunden werden Vertreter des Radentscheids eingebunden?
  2. Wie sieht diese Einbindung konkret aus?
  3. Mit welchen Rechten ist die jeweilige Einbindung verbunden?
  4. Wer sind diese Vertreter?
  5. Wie und von wem werden sie bestimmt?
  6. Durch wen werden sie legitimiert?
  7. Durch welchen konkreten Beschluss des Münchner Stadtrates ist diese Form der Einbindung jeweils legitimiert?

[1] https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/stadtviertel/augustenstrasse-bleibt-ein-dauer-brennpunkt-stadt-muenchen-aendert-nun-ihre-plaene-art-969977, zuletzt aufgerufen am 21.08.2024

[2] https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/5551938

[3] https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/5547973

Teilen
nach oben