Anfragen
2. Dezember 2021

Welchen Einfluss hatte die ehemalige Stadtschulrätin auf die Ausgestaltung des LHMS-Grundvertrages?

Bereits zu Beginn des Jahres wurden Ungereimtheiten hinsichtlich der Entstehung des LHMS- Grundsatzvertrages sichtbar. Die Beantwortung einer hierzu gestellten Anfrage im Rahmen der Vorlage NR. 20-26/V03036 vom 21.07.2021 wirft weitere Fragen auf und verstärkt den Verdacht einer Beeinflussung durch die ehemalige Stadtschulrätin Beatrix Zurek, welche nun dem Gesundheitsreferat vorsteht.

Wir fragen daher Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter:

  1. Durch wen erfolgte die Schlussabnahme des LHMS-Grundvertrages?
  2. Welche Änderungen wurden explizit durch die damalige Stadtschulrätin nach der Abnahme durch das Direktorium angeordnet oder vorgenommen?
  3. Wie ist die Aussage „Insgesamt hatte RBS-Recht keinen Einfluss auf die wesentlichen Inhalte des Vertragswerks“ zu verstehen? Welche Abteilungen haben Einfluss auf die Inhalte des Vertrages ausgeübt?
  4. Warum wurde die gleiche Kanzlei mit der Analyse des Vertrages beauftragt, die die Vertragserstellung begleitet hat?
  5. Warum wurde die Analyse des Vertrages in enger Abstimmung mit dem Büro der Referentin erstellt?
  6. Wie ist zu erklären, dass die vertragserstellende und zugleich -analysierende Kanzlei „eine Vielzahl an zu überarbeitenden Klauseln und vertragsrechtlichen Themenfeldern, sowie festzustellenden Grundsatzentscheidungen“ festgellt hat?
  7. Hat die Stadtschulrätin die Rechtsabteilung des RBS mehrfach trotz juristischer Warnungen im Abstimmungsprozess überstimmt?

 

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