Anfragen
25. März 2025

Wer legt die „Linie des Hauses“ bei der Abschiebepolitik der LHM fest?

In einem am 23.12.2024 veröffentlichten Interview mit Herrn Thomas Gilch, Leiter der Abteilung „Humanitäre Angelegenheiten“ in der der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (früher Ausländerbehörde) im Kreisverwaltungsreferat, wurde auf eine „Linie des Hauses“ verwiesen, die klar besage, dass das KVR im Rahmen der Ermessensspielräume im Sinne der Asylbewerber entscheide, solange keine Gefahr für die Allgemeinheit bestehe. Laut Herrn Gilch würden sich die Mitarbeiter dieser „Linie des Hauses“, intern wohl auch als „Münchner Weg“ beschrieben, verpflichtet fühlen. Bei der Entscheidungsfindung über Abschiebungen finde diese Linie Anwendung. Im Interview wurde betont, dass bei Abschiebungen ein Ermessensspielraum bestehe und die Behörden in München diesen auch nutzen würden. Um ein klareres Verständnis der spezifischen Vorgehensweise in der Landeshauptstadt zu erhalten und diese gegebenenfalls von der Praxis auf Bundesebene abzugrenzen, bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie definiert die Stadtverwaltung die „Linie des Hauses“ bei der Entscheidung über Abschiebungen? Wer hat diese Linie verabschiedet?
  2. Wem steht die Kompetenz zur Festlegung der Linie des Hauses zu und kann diese Linie auch für eine restriktivere Abschiebepolitik bei Ermessensentscheidungen umformuliert werden? Besteht eine Bereitschaft hierzu? Falls nein, warum nicht?
  3. Inwiefern unterscheidet sich dieser Ansatz von den Vorgehensweisen anderer Städte oder auf Bundesebene? Ermöglicht das KVR im Vergleich eher den Aufenthalt als andere Ausländerbehörden?
  4. Wie wird das Ermessen bei Entscheidungen über Abschiebungen konkret ausgeübt?

Gibt es präzise Richtlinien oder Anweisungen der Behördenleitung, wie in Fällen von Unsicherheit oder Zweifel entschieden wird, insbesondere im Hinblick darauf, ob Entscheidungen tendenziell zugunsten der Asylbewerber ausfallen?

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