Widersprüchliche Entscheidungen beim „Bierverkaufsverbot“ – hat der Bürgermeister seinen zuständigen Bereich noch im Griff?
In der vergangenen Woche wurde von der zuständigen Kreisverwaltungsreferentin, Dr. Hanna Sammüller, ein „Bierverkaufsverbot“ ab 22:00 Uhr für die „Spätis“ im Univiertel erlassen. Nur wenige Tage später hob der zuständige Bürgermeister für das Kreisverwaltungsreferat, Dominik Krause, diese Entscheidung wieder auf. Beide sind Mitglieder derselben Partei, den Grünen. Dieses widersprüchliche Vorgehen wirft erhebliche Fragen zur politischen und administrativen Konsistenz innerhalb der Stadtspitze auf. Es entsteht der Eindruck, dass Entscheidungen vorschnell, unkoordiniert und ohne ausreichende Abwägung getroffen und anschließend unter medialem Druck revidiert werden. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit der Verwaltung und führt bei Bürgerinnen, Bürgern und Betroffenen zu erheblicher Verunsicherung.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister:
- Wie erklärt sich die Stadtspitze die widersprüchlichen Entscheidungen von Kreisverwaltungsreferentin Frau Dr. Sammüller und Herrn Bürgermeister Krause in derselben Angelegenheit?
- Hat der Oberbürgermeister diese Entscheidung in seiner urlaubsbedingten Abwesenheit unterstützt bzw. wurde er vor der Entscheidung von Herrn Krause hierüber informiert? Falls nein, ist eine solche Entscheidung, wie die des Herrn Bürgermeister Krause, während einer Stellvertretung so üblich?
- Ist es zutreffend, dass das Kreisverwaltungsreferat und damit auch die Referentin dem Geschäftsbereich von Bürgermeister Krause zugeordnet sind? Wenn ja, wie ist es möglich, dass eine Entscheidung seiner Referentin von ihm wenige Tage später kassiert wird?
- Hat Bürgermeister Krause seine Entscheidung allein aufgrund des öffentlichen und medialen Drucks getroffen?
- Warum erweckt Herr Bürgermeister Krause öffentlich den Anschein, als sei er nicht in die ursprüngliche Entscheidung seiner eigenen Parteikollegin und Referentin eingebunden gewesen? War er das? Trägt der Bürgermeister Krause als zuständiger Referatsbürgermeister für das Kreisverwaltungsreferat nicht die politische Verantwortung für Entscheidungen seiner Referentin?
- Wie soll die Öffentlichkeit das Vertrauen in die Konsequenz und Ernsthaftigkeit städtischer Entscheidungen behalten, wenn innerhalb einer Woche zwei führende Vertreter derselben Partei (Die Grünen) diametral entgegengesetzte Beschlüsse vertreten?
- Kennt Bürgermeister Krause die Zuständigkeiten in seinem Geschäftsbereich und warum wurde nicht zuvor im Rahmen der Abwägung vor Erlass etwaiger Auflagen für das Univiertel eine einheitliche Linie zwischen Referentin und Bürgermeister gefunden?
- Welche Kriterien führten ursprünglich im Rahmen der Abwägung (Verhältnismäßigkeit) zum Erlass des „Bierverkaufsverbots“ und welche zur schnellen Aufhebung? Welche Abstimmungen haben im Vorfeld zwischen Bürgermeister Krause und seiner Parteikollegin Frau Dr. Sammüller stattgefunden, bevor das Verbot erlassen wurde?
- Wurde sowohl vor Erlass der Auflagen als auch vor der Rücknahme der Auflagen das Gespräch mit den betroffenen Anwohnern und Unternehmern gesucht? Falls nein, warum nicht und wann wird eine Rücksprache mit den eigentlich Betroffenen endlich geschehen?
- Wurde die Entscheidung zum Verbot zu vorschnell und einseitig gefällt, ohne die notwendigen Beteiligungen oder Folgenabschätzungen vorzunehmen?
- Welche Vorkehrungen wird die Stadt künftig treffen, um solch widersprüchliche und unklare Vorgehensweisen innerhalb der Verwaltung zu verhindern? Wie gedenkt die Stadtspitze künftig sicherzustellen, dass Entscheidungen in sensiblen Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht durch parteiinterne Widersprüche ad absurdum geführt werden?
- Wie will die Stadt das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Verlässlichkeit und Beständigkeit städtischer Entscheidungen in dieser Frage wiederherstellen?