Anfragen
5. Juni 2023

Wie bewertet die Stadtregierung die verkehrliche Wirkung von E-Scooter-Stellplätzen?

Seit Ihrer verkehrsrechtlichen Zulassung im Juni 2019 finden sich eine Vielzahl von E-Scootern diverser Anbieter in der Münchner Innenstadt. Die beliebten Verkehrsmittel sind aufgrund Ihrer Geschwindigkeit und Wendigkeit ideal zum Überbrücken der sog. Letzten Meile, jedoch werden Sie durch spontanes Abstellen auf Fußgängerwegen oder Straßen zu Hindernissen. Um diesem Verhalten zu unterbinden, wurden an einigen Stellen Stellplätze für E-Scooter eingerichtet. Daher frage ich die Stadtverwaltung:

  1. Werden die E-Scooter-Stellplätze aus Sicht der Stadtverwaltung gut angenommen?
  2. Wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung der Stellplätze?
  3. Wie viele E-Scooter-Stellplätze wurden seit 2019 in München eingerichtet?
  4. Welche durchschnittliche Fläche wird für einen E-Scooter-Stellplatz benötigt?
  5. Rechtfertig die Einrichtung der E-Scooter-Stellplätze aus Sicht der Stadtverwaltung den Wegfall von PKW-Parkplätzen?
  6. Welchen Einfluss haben E-Scooter und die für sie eingerichteten Stellplätze auf das Nutzungsverhalten gegenüber anderen Verkehrsmitteln?
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