Anfragen
5. März 2024

Wie digital ist München? (X) Optimierung von Digitalisierungseffekten: Transparenz und Umsetzungsprüfung bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

Bei Digitalisierungsvorhaben der Landeshauptstadt München wird eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
durchgeführt. Diese besteht in der Regel daraus, dass Einsparpotentiale durch
Wegfall von Arbeitsbelastung aufgezeigt werden, die dann – umgerechnet in
Vollzeitäquivalente (VZÄ) – zu einer Minderung von Personalausgaben führen (sollen). Bis
heute ist uns kein Digitalisierungsvorhaben bekannt, bei dem diese Einsparpotentiale
nachweisbar gehoben wurden.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister:

1. Werden die avisierten Einsparungen von VZÄ im Rahmen von Digitalisierungsprojekten
nachgehalten und evaluiert?

2. Welches Verfahren wird dabei angewendet? Wie wird zwischen den betroffenen
Referaten (Nutzerreferat, IT-Referat, POR) Verbindlichkeit bzgl. der VZÄ-Einsparungen
hergestellt?

3. Werden die Einsparpotentiale von Digitalisierungsprojekten vom Personalbudget der
betroffenen Referate abgezogen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, nach welchem
Verfahren? In welcher zeitlichen Abfolge?

4. Wie wird mit (laut Planung) freiwerdenden Ressourcen bei Mitarbeitern durch
Digitalisierungsprojekte umgegangen (alternative Aufgaben)?

5. Stellen Sie bitte gesondert dar, welcher personelle Aufbau (projektbezogen a)
unbefristet, b) befristet) und welche summierten Investitionen mit
Digitalisierungsvorhaben der letzten 6 Jahre verbunden waren/sind, welche personellen
Einsparungen (VZÄ) jeweils geplant waren/sind, welche personellen Einsparungen je
schon realisiert und welche je noch geplant sind.

6. Bei welchen Digitalisierungsvorhaben hat sich die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ex
post
a. bestätigt?
b. nicht bestätigt? Woran liegt das?

7. Besteht aus Sicht des IT-Referats/des POR eine Regelungslücke zum verbindlichen
Umgang mit VZÄ-Einsparungen im Rahmen von Digitalisierungsprojekten?

8. Ggf.: Wie könnte diese behoben werden?

 

 

 

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