Wie digital ist München? (XI) Gendergerechte Sprache in der Stadtverwaltung
In der jüngsten Debatte um die Anwendung gendergerechter Sprache in der öffentlichen Verwaltung und den staatlichen Behörden Bayerns hat Innenminister Joachim Herrmann deutlich gemacht, dass sich die Behörden des Freistaates an die amtlichen Rechtschreibregeln zu halten haben. Diese klare Positionierung, welche die Vermeidung von Gendersternchen, das große Binnen-I und ähnliche sprachliche Konstrukte umfasst, spiegelt das Bestreben wider, eine korrekte, verständliche und den amtlichen Regelwerken entsprechende Sprache zu wahren. In diesem Kontext hat der Innenminister hervorgehoben, dass sprachliche Gleichberechtigung auch ohne die Verwendung derartiger gendergerechter Schreibweisen erreichbar ist, beispielsweise durch den Einsatz neutraler Formulierungen und Paarformeln.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister:
1. Wie wird gendergerechte Sprache derzeit im IT-Referat umgesetzt? Inwieweit entspricht diese Praxis den Empfehlungen des bayerischen Innenministeriums und den amtlichen Rechtschreibregeln?
2. Welche finanziellen Mittel wurden bis dato für die Implementierung gendergerechter Sprache im IT-Referat aufgewendet? Welche Form der Gendergerechten Sprache wird dabei angestrebt?
3. Was ist die konkrete Rechtsgrundlage und Rechtsauffassung, auf der die vom IT-Referat angestrebte Form der gendergerechten Sprache basiert?
4. Existiert ein Konzept zur Messung und Bewertung des Erfolgs und Nutzens der Einführung gendergerechter Sprache? Wenn ja, bitten wir um die Vorlage dieses Konzeptes und etwaiger Ergebnisse.
5. Wie werden die bisherigen Ergebnisse und Auswirkungen der Einführung gendergerechter Sprache im IT-Referat bewertet, insbesondere hinsichtlich Effizienz, Kosten und Nutzen?