Wie ernst meint es der Oberbürgermeister mit der Kontrolle öffentlicher Baustellen?
Der Stadtrat hat im Juli entschieden, die Bedingungen für die „nichtöffentlichen Baustellen“ in München und deren Umfang sowie die Betriebsdauer stärker zu reglementieren und finanziell zu verteuern, um damit die Beeinträchtigung der Münchner Bevölkerung zu reduzieren. Gegen den Wunsch der Stadtratsfraktion CSU mit FREIE WÄHLER wurde jedoch auch entschieden, keine vergleichbaren Maßnahmen für so genannte „öffentliche Baustellen“ zu veranlassen.
Letzteres wurde vor allem damit begründet, keine zusätzliche Bürokratie innerhalb der Verwaltung zu schaffen und auch keine Finanzmittel innerhalb der Verwaltung von so wörtlich „links nach rechts zu schaufeln“. Ergänzend wurde seitens der Verwaltung selbst darauf verwiesen, dass zukünftig der Umfang (in Fläche und Zeitdauer) „öffentlicher Baustellen“ stärker kontrolliert werden soll und die Verursacher im Falle von „Übertreibungen“ (wie unnötig langer Baustellenbetreib ohne aktives Arbeiten oder unnötiger Flächenverbrauch für den Baustellenbetrieb) angemahnt und zu Reduzierungsmaßnahmen aufgefordert werden sollen.
Dies erlauben wir uns, anhand von drei nachstehend aufgeführten, aktuellen Beispielen, zu hinterfragen:
1) Baustelle der Stadtwerke München GmbH (SWM) an der Rosenheimer Straße unmittelbar vor der Einmündung Friedenstraße in Fahrtrichtung Innenstadt
Hier werden die beiden Fahrspuren ca. 300 m vor der Einmündung wegen einer privaten Baustelle zunächst auf eine Spur verringert und dann ca. 50m vor dem Einmündungsbereich erneut, wegen der „öffentlichen“ Baustelle der SWM, auf eine Spur verringert und anschließend in die Busspur geleitet, welche sich der ankommende Verkehr dann auch noch durch Einfädelung mit dem vorfahrtsberechtigten Busverkehr der Münchner Verkehrsgesellschaft teilen muss. Eine behelfsmäßige Fortführung von Geh- und Radweg (gemeinsame Nutzung bis zur Einmündung) wurde eingerichtet. Benötigt wird diese Baustelle von den SWM im Rahmen der Einbringung von Fernwärmeleitungen als Anbindung des Eckgebäudes Rosenheimer-/Friedensstraße an das bereits in der Straße verlegte Fernwärmenetz. Die Baustelleneinrichtung in der existenten Art wurde bereits im Juni getätigt und zunächst mit einem Hinweisschild der SWM versehen, welches auf eine Dauer von April – Mai 2025 (!!) verwies. Immerhin schon nach zwei Tagen wurde das Schild überklebt und mit dem Hinweis auf eine Baustellendauer von Juli bis September versehen. Ca. 3-4 Tage wurde vor Ort mit einem Bagger der Kanal zum Gebäude aufgegraben und mit Spundwänden versehen. Seit diesem Zeitpunkt ist auf der Baustelle keinerlei Betrieb zu beobachten. Der tägliche Rückstau im morgendlichen Berufsverkehr reicht teilweise bis zur Anzinger Straße zurück und es kommt immer wieder zu kritischen Situationen im Bereich der gemeinsamen Nutzung der Busspur mit dem MIV rund um die Einmündung Friedensstraße.
Wir fragen deshalb den Oberbürgermeister:
- Wie lange soll der beschriebene Baustellenbetrieb der SWM mit Verkehrsgefährdung hier noch andauern, ohne dass tatsächlich gearbeitet wird?
- Wie lange dauert es tatsächlich, den Fernwärmeanschluss für das Gebäude herzustellen, die Grube zu verfüllen und die Baustelle zurückzubauen?
- Warum wird eine solch örtlich kritische Baustelle seitens der SWM nicht nur so lange wie für die tatsächlichen Baumaßnahmen nötig und nicht so zeitlich beschränkt wie möglich betrieben?
- Wann wurde diese „öffentliche Baustelle“ durch die genehmigende Verwaltung hinsichtlich des zeitlichen und flächenmäßigen Umfangs sowie eines aktiven Baubetriebs überprüft?
2) Nutzung der überwiegenden Fläche des Parkplatzes am „Schwanseeplatz“ als Materiallagerflächen durch die SWM
Entlang der Ständlerstraße wurde von der Schwanseestraße bis zur Trambahnwerkstätte an der Ständlerstraße und weiter bis zur Einmündung der Traunreuter Straße ein Baustellenbetrieb über zwei der drei Fahrspuren aufgebaut und durch die SWM gelegentlich daran gearbeitet. Hierfür wurde bereits seit mehr als einem halben Jahr ein großer Teil des Parkplatzes am sog. „Schwanseeplatz“ abgegrenzt und zu Materiallagerzwecken verwendet. Diese Fläche ist zwischenzeitlich kaum noch mit Material belegt, aber weiterhin dem Verkehr entzogen.
Wir fragen deshalb den Oberbürgermeister:
- Wann wird der Baustellenbetrieb (derzeit nur noch zwischen der Trambahnwerkstätte und der Traunreuter Straße) endlich beendet und die Baustelle endgültig zurückgebaut.
- Wann wird der vollständige Parkplatz am „Schwanseeplatz“ geräumt und der Öffentlichkeit wieder vollständig zur Nutzung zugänglich gemacht?
- Wie und in welchen Abständen werden vergleichbare „öffentliche Baustellen“ durch die Verwaltung zukünftig kontrolliert und dafür gesorgt, dass der Umgriff so gering wie möglich, die Bauzeit so kurz wie möglich und der Baustellenbetrieb nur so lange wie unbedingt nötig erfolgt?
3) Baustellen-Sperrung der freilaufenden Abbiegung von der Floriansmühlstraße in die Freisinger Landstraße
Hier wurde eine Baustelle durch die SWM eingerichtet, um Reparaturen an der Wasserleitung durchzuführen. Das Baustellenschild vor Ort besagt, dass die Baumaßnahmen Ende Juli 2025 abgeschlossen sein sollten. Tatsächlich ist der derzeitige Baustellenzustand schon seit Mitte Juli 2025 unverändert. Die Grube ist verfüllt und der Kies fertig gerüttelt, es fehlt lediglich die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Asphalt-/Teerschicht.
Wir fragen deshalb den Oberbürgermeister:
- Wann wird der Baustellenbetrieb abgeschlossen und die Baustelle zurückgebaut.
- Werden durch die zuständigen Verwaltungsteile die avisierten Zeiträume eines Baustellenbetriebs z.B. der SWM kontrolliert und überprüft, ob das vorgesehene Baustellenende auch eingehalten und die Baustelle zurückgebaut wird?