Anfragen
13. August 2024

Wie rechtssicher sind die Anordnungen des Mobilitätsreferats?

Das Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München war in den letzten Jahren wiederholt mit unrechtmäßigen Anordnungen und verlorenen Prozessen in der Presse. Zu nennen sind hier beispielsweise der kurzfristig verschobene Start der Fußgängerzone in der Weißenburger Straße[1], Tempo 30 auf der Leopoldstraße[2], oder der vorzeitig beendete Verkehrsversuch in der Kolumbusstraße[3].

Daher fragen wir den Herrn Oberbürgermeister:

  1. Wie viele Klagen, einstweilige Verfügungen und Gerichtsverfahren gab es gegen verkehrsrechtliche Anordnungen der Landeshauptstadt München seit 2020?
  2. In wie vielen Fällen seit 2020 mussten verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund einstweiliger Verfügungen oder Gerichtsurteilen angepasst oder aufgehoben werden?
  3. Welche Optionen werden gesehen, um den Anteil rechtssicherer verkehrsrechtlicher Anordnungen zu erhöhen?

[1] https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-fussgaengerzone-weissenburger-strasse-klage-verschiebung-lux.PRPe4eHyBvCPzKX4p2VYBc

[2] https://www.sueddeutsche.de/muenchen/leopoldstrasse-tempo-30-urteil-rechtswidrig-lux.NGcbHSw1nmxvo9SR7hHrcC

[3] https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-kolumbusstrasse-verkehrsversuch-verwaltungsgericht-1.6285207

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