Wie sind die Ausnahmen für die Zufahrt in Fußgängerzonen geregelt, wie werden diese kommuniziert und wo besteht Optimierungsbedarf?
In München sind mittlerweile eine Reihe von Straßenzügen ganz oder teilweise als Fußgängerzonen oder als vergleichbare beschränkt-öffentliche Wege gewidmet. Auch in den Sommerstraßen ist die Zufahrt für mehrere Wochen bzw. Monate im Jahr beschränkt. Nichtsdestotrotz ist die Zufahrt in die Fußgängerzonen für Anwohnerinnen und Anwohner, Patientinnen und Patienten sowie für das lokale Gewerbe von großer Bedeutung. Im direkten Gespräch mit Betroffenen werden hier immer wieder unbekannte und unklare Regelungen, lange Bearbeitungszeiten und, bei häufiger notwendigen Bescheinigungen, hohe Kosten kritisiert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:
- Gelten für alle Fußgängerzonen, Sommerstraßen und vergleichbar beschränkt-öffentlich gewidmete Wege in der Landeshauptstadt München für die betroffenen Bevölkerungsgruppen jeweils einheitliche Zufahrtsregelungen? Betroffene Gruppen sind beispielsweise Anwohnerinnen und Anwohner, schwerbehinderte Personen, Personen mit Arztterminen bzw. Personen mit weiteren Terminen bei Vorliegen von gesundheitlichen Einschränkungen, Pflegedienste und Angehörige von pflegebedürftigen Personen?
- Falls nein, warum nicht?
- Wie werden den Betroffenen die Zufahrtsregelungen für die Münchner Fußgängerzonen jeweils kommuniziert?
- Wie viele Anträge auf Zufahrtserlaubnis wurden im Jahr 2023 gestellt? Wie viele davon wurden seitens der Stadtverwaltung genehmigt? Bitte aufgeschlüsselt nach Fußgängerzone/ Sommerstraße/ beschränkt-öffentlich gewidmeten Wegen und dem Grund der Zufahrtserlaubnis (Umzug, Arztbesuch, Pflege, Anwohner etc.) darstellen.
- Wird statistisch erhoben, ob den Betroffenen die Zufahrtsregelungen bekannt sind? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht?
- In vielen Fällen scheinen teilweise auch mit Kosten verbundene Anträge oder Bescheinigungen benötigt zu werden, um eine Zufahrtsberechtigung zu belegen. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den organisatorischen und finanziellen Aufwand für solche Anträge sowohl bei den Betroffenen als auch seitens der Stadtverwaltung zu reduzieren? Bitte bei der Antwort auch auf die Bedürfnisse von Patiententransporten mit dem Taxi, Pflegediensten oder pflegenden Angehörigen eingehen.
- Stellt die Stadtverwaltung Ärztinnen und Ärzten ein Formblatt für Bestätigungen, dass bestimmte Patientinnen und Patienten wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen eine Zufahrtserlaubnis benötigen, zur Verfügung? Falls nein, warum nicht? Ist über die Bestätigung der Ärztin bzw. des Arztes hinaus noch ein Antrag für eine Zufahrtserlaubnis bei der Stadtverwaltung nötig? Falls ja, warum? Mit welchem zeitlichen Vorlauf und welchen Kosten muss gerechnet werden? Wie wird hierbei abgebildet, dass Arzttermine häufig kurzfristig stattfinden?
- Wie lange dauert das Ausstellen einer Zufahrtsberechtigung üblicherweise?