Wie werden die Gebäude der Landeshauptstadt München geheizt?
Nach monatelanger intensiver Debatte ist kürzlich das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG; Gesetz für Erneuerbares Heizen) im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz wird auf viele Münchnerinnen und Münchner, sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter, aber auch die Landeshauptstadt München (LHM) starke Auswirkungen haben. Denn Kommunen betrifft das GEG ganz direkt, da es auch für öffentliche Wohn- und Nichtwohngebäude gilt. Außerdem stellt das Gesetz ausdrücklich die Vorbildfunktion kommunaler Gebäude heraus.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:
1. Wie, d.h. mit welchen Heizungsarten (Öl, Gas, Fernwärme, Solarthermie etc.), werden die städtischen Verwaltungsgebäude geheizt? Welche davon müssten nach den Vorgaben des GEG nach- oder umgerüstet werden? Bitte nach Referaten und Standorten ausweisen.
2. Wenn man den Vorgaben des Gesetzes folgt, bis wann müssen alle städtischen Verwaltungsgebäude entsprechend umgerüstet sein? Geht die LHM angesichts von Lieferengpässen und Fachkräftemangel davon aus, die Fristen einhalten zu können?
3. Welche Kosten kommen durch die Umrüstung auf die LHM zu? Sind die Kosten für die Um- und Nachrüstung gemäß der neuen Vorgaben höher als ein einfacher Austausch der bisherigen Heizungen?