Anfragen
13. Februar 2025

Wie werden die Mittel der Stellplatzablöse verwendet?

Wenn die Errichtung von ausreichend Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist, kann die Stadt eine Ablösung der Verpflichtung zur Errichtung von Stellplätzen gegen Geld anbieten.

Die Gemeinde hat den Geldbetrag für die Ablösung notwendiger Stellplätze nach den Vorgaben des Art. 47 Abs. 4 der Bayrischen Bauordnung zu verwenden. Hierzu zählen die Errichtung und Modernisierung von Parkeinrichtungen, die Schaffung von Infrastruktur für den Radverkehr und investive Maßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr.

 

Deswegen fragen wir den Oberbürgermeister:

 

  1. Wie hoch ist der Bestand an Stellplatzablösemitteln zum 31.12.2024?
  2. In welcher Höhe sind Mittel für welche bereits begonnenen bzw. geplanten Projekte gebunden?
  3. In welcher Höhe stehen noch ungebundene Mittel für 2025 ff. zur Verfügung?
  4. Welche Projekte wurden jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 aus den Mitteln der Stellplatzablöse finanziert?
  5. Welche Projekte sollen 2025 und, falls bereits bekannt, in den Folgejahren aus Mitteln der Stellplatzablöse finanziert werden?
  6. Wie hoch ist der Mittelzu- und -abfluss jeweils für die Jahre 2020 – 2024?
  7. Mit welchen Mittelzu- und -abfluss wird derzeit für die Jahre 2025 ff. gerechnet?
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