Anfragen
27. Mai 2025

Wie wird bestehende Ladeinfrastruktur bei Baustelleneinrichtungen berücksichtigt?

Im Zuge von Dachdeckerarbeiten an einem Gebäude in der Nordendstraße wurde seitens der Verwaltung eine Baustelleneinrichtungsflächen für ein notwendiges Gerüst und offenbar das Abstellen von Handwerkerfahrzeugen geschaffen. Auf den nun für den Baustellenverkehr per Halteverbot gesperrten Stellplätzen waren bislang Ladesäulen der SWM frei zugänglich, die der Bevölkerung jetzt nicht mehr zur Verfügung stehen. Baustellennahes Parken ist für den Baustellenbetrieb und das lokale Handwerk zweifellos wichtig, die für die Baustelle freigehaltenen Stellplätze werden allerdings vor allem werktags und tagsüber belegt. Möglicherweise könnten die Stellplätze für das Laden von Elektrofahrzeugen daher abends oder am Wochenende freigegeben werden.

 

Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Warum wurde im konkreten Fall die Baustelleinrichtung auf den Flächen der Ladeinfrastruktur der SWM genehmigt?
  2. Wie wird grundsätzlich zwischen Flächen für Baustelleneinrichtung und anderen Nutzungen, bspw. für Ladeinfrastruktur abgewogen? Gibt es einen klaren Kriterienkatalog?
  3. Wäre die Ausweisung der Baustelleneinrichtungsfläche auch örtlich oder zeitlich anders möglich gewesen?
  4. Ist eine zeitliche gestaffelte Freigabe für verschiedene Nutzergruppen möglich? Falls ja, durch wen würde das geprüft und koordiniert?
  5. Können und sollen bestimmte Nutzungen künftig priorisiert werden?
Teilen
nach oben