Anfragen
3. Mai 2022

Wie wird günstige Erdwärme von München-Süd Münchens Mieterhaushalte bei den Wärmekosten konkret entlasten?

Die Motivation der Stadt München und der SWM GmbH beim Einstieg in die Geothermie Mitte der 1990er Jahre /1/ erfolgte nicht nur aus ökologischen Aspekten (CO2-arme Wärmegewinnung) sondern auch aus ökonomischen Überlegungen, weil die Erdwärme – eine erfolgreiche Bohrung vorausgesetzt – im laufenden Betrieb fast zum Nulltarif anfällt, insbesondere verglichen mit heutigen Brennstoffkosten von bis zu 1,70 Euro pro Liter Heizöl.

Konsequent haben LHM und SWM daher das Ziel verfolgt, das Fernwärmesystem schrittweise auf die Einspeisung von Erdwärme auszurichten. Nach dem Inselnetz Riem (ab 10/2004) wird im Sommer 2022 erstmals Erdwärme in das innerstädtische Wärmenetz eingespeist werden, wenn die Geothermie München Süd in Betrieb geht. Nach der SWM /2/ stehen dann 80 MW an dauerhafter Wärmeleistung zur Verfügung, also jährlich ca. 691 Mio. kWh, die den Bedarf von weit mehr als 80.000 Kunden decken können.

Derzeit erhalten alle M-Wärmekunden neue Verträge mit der Begründung, dass bei der Preisanpassungsformel der Wegfall des Kohleeinsatzes und die Einspeisung der Erdwärme berücksichtigt werden. Zudem weisen die SWM darauf hin, dass es beim Übergang der Verträge keine Preissprünge gäbe.

Dies kann dahingegen interpretiert werden, dass die Kostenvorteile infolge der Substitution von teurem Gas durch sehr billige Erdwärme allein bei der SWM GmbH zu Buche schlagen. Bei einem aktuellen Gaspreis von ca. 0,11 €/kWh stellen die 691 Mio., kWh Erdwärme einen jährlichen Verkaufserlös von ca. 75.000.000 € dar /3/. Es besteht die Vermutung, dass dieser Betrag voll bei der SWM GmbH „bleibt“ und nicht ansatzweise an die Endkunden, von denen die meisten zur Miete wohnen dürften, weitergegeben wird.

Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Oberbürgermeister folgende Fragen, die bitte auch von städtischen Wohnungsunternehmen GWG und GEWOFAG in ihrer Eigenschaft als M-Wärme-Großkunden beantwortet werden mögen:

  1. Teilen der Oberbürgermeister und die städtischen Wohnungsgesellschaften die Auffassung, dass die Preisvorteile der Erdwärme sich grundsätzlich auch in niedrigeren Preisen für die M-Wärme-Endverbraucher niederschlagen sollten?
  2. Finden der Oberbürgermeister und die städtischen Wohnungsgesellschaften in den neuen Verträgen der SWM GmbH Passagen, aus denen sich eine direkte, preisdämpfende Wirkung der Erdwärmeeinspeisung für den Endkunden herauslesen lässt und wenn ja, welche Passagen sind das?
  3. Welche Aufsichtsbehörde ist für die Fernwärmepreisgestaltung der SWM zuständig?
  4. Ist das aktualisierte Preismodell in den neuen M-Wärmeverträgen mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt?

Quellen

/1/ http://www.messestadt-riem.de/geothermie/geothermie.html#Historie

/2/ https://www.swm.de/magazin/energie/energiestandort-sued

/3/ https://www.forbes.com/advisor/de/gas/gaspreis/

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