Anfragen
4. September 2023

Zwischenstand zur Münchner Klimaschutzsatzung

In der Antwort des Referats für Klima- und Umweltschutz (RKU) auf die Anfrage „Die Münchner Klimaschutzsatzung: Nur auf dem Papier existent?“ vom 19.09.2022 konnten einige Fragen zur Umsetzung der Klimasatzung aufgrund fehlender Strukturen oder fehlenden Personals nicht oder nur unbefriedigend beantwortet werden. Heute – fast genau ein Jahr später – sollten diese „Geburtswehen“ überwunden sein und aussagekräftigere Antworten möglich sein.

Deshalb frage ich den Oberbürgermeister:

  1. Bei wie vielen wesentlichen Investitionsentscheidungen der Landeshauptstadt München (LHM) sind bisher die Klimafolgekosten berechnet worden? Welcher Prüfungsquote, berechnet an der Anzahl aller Entscheidungen, entspricht das?
  2. Wurden Entscheidungen zurückgenommen, weil die Klimafolgekosten als zu hoch angesehen wurden?
  3. Wie viele Beschlüsse städtischer Gremien wurden bisher vorab auf ihre Klimawirksamkeit geprüft? Bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen und Referaten. Welcher Prüfungsquote, berechnet an der Anzahl aller Beschlussvorlagen aus dem Zeitraum, entspricht das?
  4. Wie viele Klimaschutzprüfungen fielen negativ aus? Wurden Mitzeichnungen zu Beschlüssen verweigert, weil die Klimaschutzprüfung negativ ausfiel?
  5. Wie viele Klimaschutzvereinbarungen mit privaten Unternehmen hat die LHM bis jetzt geschlossen, um die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch der Unternehmen zu reduzieren?
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