Versagen bei schulaufsichtlicher Prüfung eines Schulpavillons an der Knappertsbuschstraße?
Auf eine Anfrage hin an die Regierung von Oberbayern betreffend des Pavillonbaus an der Knappersbuschstraße 43 mit weiterem Standort an der Ruth-Drexel-Straße 27 wurde von der Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass im Rahmen der schulaufsichtlichen Prüfung wesentliche Punkte zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens aus Sicht der Regierung seitens der Landeshauptstadt München nicht hinreichend dargelegt worden seien. Demnach seien insbesondere Fragen zur belastbaren Bedarfsbegründung, zur konkreten Raumaufstellung, zu vorgetragenen Vorhalte- und Pufferflächen sowie zur Sportflächenversorgung und organisatorischen Umsetzung unbeantwortet geblieben. Zudem sei das Vorhaben seitens des Referats aus dem Mehrjahresinvestitionsprogramm genommen worden, womit die Grundlage für ein schulaufsichtliches Genehmigungsverfahren und ein mögliches Förderverfahren entfallen sei.