Wie werden die Mittel der Stellplatzablöse verwendet?
Wenn die Errichtung von ausreichend Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist, kann die Stadt eine Ablösung der Verpflichtung zur Errichtung von Stellplätzen gegen Geld anbieten. Die Gemeinde hat den Geldbetrag für die Ablösung notwendiger Stellplätze nach den Vorgaben des Art. 47 Abs. 4 der Bayrischen Bauordnung zu verwenden. Hierzu zählen die Errichtung und Modernisierung von Parkeinrichtungen, die Schaffung von Infrastruktur für den Radverkehr und investive Maßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr.