Verkauf statt Erbpacht für genossenschaftliches Wohnen
Die Landeshauptstadt München ändert die Vergabepraxis für Grundstücke für genossenschaftliches Wohnen wie folgt: Zukünftig werden Grundstücke nicht mehr in Erbpacht vergeben, sondern werden verkauft, mit dem vertraglich festgelegten Ziel, weiterhin günstigen und guten Wohnraum zu schaffen.