Auswirkungen der Änderungen des Gewalthilfegesetzes
Das Gewalthilfegesetz und die dazugehörige Landesumsetzung sollen ab 1. Januar 2027 eine neue Finanzierungs- und Sicherstellungsstruktur für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen schaffen. Für die kommunale Ebene stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang bisherige kommunale Finanzierungsanteile künftig entfallen oder neue Folgekosten entstehen. Angesichts dessen ist eine frühzeitige Klärung für die Landeshauptstadt München angezeigt.