Fahrzeuge des ÖPNV müssen über eine ausreichende Klimatisierung verfügen
Die MVG wird beauftragt wo immer möglich und nötig die Klimatisierung ihrer Busse und Trambahnen mit ausreichend dimensionierten Klimaanlagen nachzurüsten. Bei Neuanschaffungen ist von vornherein auf ausreichende Kühlleistung zu achten.